Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Tettau

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3.05.2020
Corona-Schutzkonzept der Kirche

Gottesdienste ab morgen wieder erlaubt: 7 Regeln, die Sie zum Schutz beachten müssen

Von Larissa Launhardt

Ab dem 4. Mai wird der Besuch von Gottesdiensten in Bayerns Kirchen trotz Corona-Krise wieder möglich sein - allerdings im Rahmen eines umfassenden Schutzkonzeptes. Sonntagsblatt.de hat für Sie zusammengefasst, worauf Sie künftig bei einem Gottesdienstbesuch achten müssen, um sich und Ihr Umfeld vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu bewahren.

1. Immer mindestens zwei Meter Abstand halten

Zwischen allen Teilnehmenden eines Gottesdienstes müssen in alle Richtungen mindestens zwei Meter Abstand gewährleistet werden - mit Ihrer Hausgemeinschaft oder Familie dürfen Sie jedoch zusammensitzen.

Aus der Abstandsregel leitet sich ab, wie viele Menschen maximal einen Gottesdienst besuchen dürfen. Wo genau Sie in der Kirche dann sitzen können, muss gekennzeichnet sein.

2. Keine langen Gesänge

"Reduzierter Gemeindegesang" mit Mund-Nasen-Bedeckung (Community-Masken) ist möglich. Auf lange Gesänge muss jedoch verzichtet werden, weil die Mund-Nasen-Bedeckung dann keinen zuverlässigen Schutz mehr bietet. Auch Gesangbücher dürfen Sie nicht benutzen.

3. Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht

Alle Teilnehmenden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Lediglich die Gottesdienstleitung ist beim liturgischen Sprechen und Predigen um der Verständlichkeit willen davon befreit. Es sollte dann jedoch ein Abstand des Pfarrers oder der Pfarrerin zur Gemeinde von circa zehn Metern bestehen.

4. Keine Klingelbeutel

Ihre Spende wird lediglich am Ausgang eingesammelt. Sammelbehälter dürfen nicht herumgereicht werden.

5. Länger als eine Stunde darf Ihr Gottesdienst nicht dauern

Als maximale Gottesdienstdauer wurden 60 Minuten festgelegt, danach müssen Sie die Kirche wieder verlassen.

6. Das Abendmahl darf nur eingeschränkt gefeiert werden

Weil die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus gerade bei der Feier des Abendmahls besonders groß ist, müssen insbesondere die Austeilenden einige Regeln beachten. Natürlich muss weiterhin Abstand gehalten werden und auch hier müssen alle Beteiligten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Hostie, die Ihnen ohne Berührung in die Hand gelegt wird, darf zuvor nur mit frisch desinfizierten Händen oder von Personen mit Einmalhandschuhen angefasst worden sein. Sie dürfen sie außerdem erst zurück am eigenen Platz essen. Aus einem Kelch dürfen Sie wiederum nur dann trinken, wenn genug Einzelkelche für alle vorhanden sind. In diesem Fall holen Sie ihn sich selbstständig und trinken den Wein oder Traubensaft ebenfalls erst an Ihrem Sitzplatz.

 

7. In bestimmten Fällen ist die Teilnahme an einem Gottesdienst verboten

Sie dürfen keinen Gottesdienst besuchen, wenn Sie aktuell positiv auf COVID-19 getestet wurden, unter Quarantäne gestellt sind oder sich generell krank fühlen (Fieber, Atemwegsprobleme, Erkältungssymptome). Gleiches gilt für den Fall, dass Sie in den vergangenen vierzehn Tagen Kontakt zu einer Person hatten, die an dem Virus erkrankt ist oder Sie sich im selben Raum mit einer am Coronavirus erkrankten Person befunden haben.

 Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat diese "Grundsätze für die Wiederaufnahme von Gottesdiensten" zum Schutz der Gesundheit formuliert und veröffentlicht - dazu gab es eine Empfehlung an die Gemeinden für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort, das wiederum von den einzelnen Kirchenvorständen, Pfarrerinnen und Pfarrern im Detail ausgearbeitet werden soll. 

Quelle: sonntagsblatt.de